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Pauschalreisen und VertragsklauselnPauschalreisenden hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Durchsetzung ihrer Anprüche wegen stornierter Flüge erleichtert.
Veranstalter von Pauschalreisen können die Haftung bei der Beförderung zum jeweiligen Urlaubsort nicht mehr durch spezielle Vertragsklauseln umgehen.
Im Urteil heißt es: "Ein entsprechender Passus in den Vertragsbedingungen eines Reiseveranstalters benachteiligt lt. BGH die Reisenden unangemessen". Laut BGH sind Vetragsklauseln, die die Beförderungsleistung umgehen, unzulässig. Reiseunternehmen, die als Veranstalter von Pauschalreisen als alleiniger Vetragspartner dem Kunden gegenüber auftreten, dürfen nicht durch Vertagsklauseln festlegen, dass sie nicht im eigenen Namen handeln.
AZ.:
X ZR 244/02
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